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Vorsorgeauftrag

Falls Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sind, selbstständig und urteilsfähig zu handeln – sei es infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder altersbedingt – benötigen Sie eine Vertretung. In einer solchen Situation haben weder Ehepartner noch Personen in einer eingetragenen Partnerschaft automatisch das umfassende Recht, für Sie Entscheidungen zu treffen. Für ausserordentliche Geschäfte, wie etwa einen Hauskauf, ist zusätzlich die Zustimmung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) erforderlich. Liegt kein Vorsorgeauftrag vor, übernimmt die KESB von Gesetzes wegen die Vertretung.

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Ihre Möglichkeiten mit einem Vorsorgeauftrag:

 

  • Persönliche & vermögensrechtliche Angelegenheiten

      (z. B. Wohnungsfragen, Post, Vermögensverwaltung)

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  • Rechtliche Vertretung (z. B. bei Steuererklärungen)

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  • Medizinische Entscheidungen

 

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Formvorschriften:

 

Der Vorsorgeauftrag muss – ähnlich wie ein Testament – vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben werden. Alternativ können Sie ihn durch eine Notarin oder einen Notar öffentlich beurkunden lassen.

 

Tipp: Aufgrund seiner hohen Bedeutung empfiehlt es sich, den Vorsorgeauftrag beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes registrieren zu lassen.

 

Juristische Fachpersonen, beispielsweise in Anwaltskanzleien, Notariaten oder Rechtsberatungsstellen, stehen Ihnen für Fragen und Unterstützung zur Verfügung.

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