Erbrecht & Nachlass
Ein eigenes Testament – ja oder nein? Viele Menschen entscheiden sich dagegen. Zwar legt das Schweizer Recht klar fest, wer im Todesfall erbt. Weniger bekannt ist, dass sich mit einem Testament oder einem Erbvertrag zumindest ein Teil des Nachlasses nach eigenen Vorstellungen gestalten lässt. Seit dem 1. Januar 2023 ist dieser frei verfügbare Anteil grösser als zuvor.
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Wenn Sie nichts festlegen: Das Gesetz bestimmt
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In der Schweiz werden jährlich Vermögenswerte von rund 90 Milliarden Franken vererbt. Dennoch hat ein grosser Teil der Bevölkerung keinen verbindlichen letzten Willen erfasst. In solchen Fällen greift automatisch das Erbrecht: Es regelt, wer zur Erbengemeinschaft gehört, welche Rechte bestehen und wie der Nachlass unter den Erbinnen und Erben verteilt wird.
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Was zum Nachlass gehört:
Der Nachlass (Erbmasse) umfasst das gesamte Vermögen der verstorbenen Person: etwa Wohneigentum, Schmuck, Bankguthaben, Wertschriften – und ebenso bestehende Schulden. Nicht zum Nachlass gehören Guthaben der 2. Säule (Pensionskasse) und der Säule 3a (gebundene Vorsorge). Wichtig: Vermögen der Säule 3b zählt zum Nachlass. Bis alle Vermögenswerte und Verpflichtungen erfasst sind, kann es dauern – insbesondere, wenn eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft bestand. Massgeblich ist letztlich das Aktivvermögen abzüglich Schulden, Hypotheken sowie Bestattungs- und Anwaltskosten.
Gesetzliche Erbfolge (Parentelsystem):
Gesetzliche Erben sind der Ehe- oder eingetragene Partner sowie die Familie in einer festgelegten Reihenfolge. Fehlen entsprechende Angehörige, fällt der Nachlass an den Kanton oder die Gemeinde des letzten Wohnsitzes. Je näher die Verwandtschaft, desto weiter vorne in der Erbfolge – so bleibt ein Teil des Vermögens in der Familie.
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Wissenswert: Erbschaftssteuer
Der Bund erhebt keine Erbschaftssteuer. Die Kantone – mit Ausnahme von Schwyz und Obwalden – kennen sie jedoch.
Sätze und Freibeträge unterscheiden sich je nach Kanton. In der Regel sind verheiratete bzw. eingetragene Partner und deren Nachkommen von der Steuer befreit.