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Testament

Ein Unfall, ein Schlaganfall oder eine schwere Krankheit können dazu führen, dass Sie Ihre Wünsche nicht mehr selbst äußern können. Umso wichtiger ist es, diese rechtzeitig schriftlich festzuhalten – und Ihren Angehörigen mitzuteilen, wo die Dokumente aufbewahrt sind.

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Der letzte Wille: Testament oder Erbvertrag

 

Wer die gesetzliche Erbfolge anpassen oder ergänzen möchte, kann dies durch ein Testament oder einen Erbvertrag tun. Beide Dokumente ermöglichen, Wünsche und Vorgaben klar festzuhalten – auch über die Pflichtteile hinaus.

 

Mögliche Inhalte sind beispielsweise:

 

  • Zuwendungen an geliebte Menschen, die nicht erbberechtigt sind

      (z. B. Lebenspartner:innen, Freunde, Patenkinder).

 

  • Spezielle Vermächtnisse wie Schmuckstücke, Sammlungen, Geldbeträge oder Immobilien.

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  • Bedingte Verfügungen, etwa gekoppelt an eine Ausbildung oder

       ein bestimmtes Alter.

 

  • Regelungen über die Verteilung von Nachlässen bei Kindern aus verschiedenen Beziehungen.

 

Wichtig: Testament und Erbvertrag sollten klar und eindeutig formuliert sein, um spätere Konflikte zu vermeiden. Eine juristische Fachperson oder ein Notar kann dabei unterstützen.

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Das eigenhändige Testament:

 

  • muss vollständig handschriftlich verfasst sein

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  • Datum und Unterschrift enthalten

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  • kann jederzeit geändert oder widerrufen werden

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  • kann freiwillig öffentlich beurkundet oder hinterlegt werden.

 

Falls jemand kein eigenhändiges Testament erstellen kann, gibt es auch das öffentliche oder das mündliche Testament.

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