Testament
Ein Unfall, ein Schlaganfall oder eine schwere Krankheit können dazu führen, dass Sie Ihre Wünsche nicht mehr selbst äußern können. Umso wichtiger ist es, diese rechtzeitig schriftlich festzuhalten – und Ihren Angehörigen mitzuteilen, wo die Dokumente aufbewahrt sind.
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Der letzte Wille: Testament oder Erbvertrag
Wer die gesetzliche Erbfolge anpassen oder ergänzen möchte, kann dies durch ein Testament oder einen Erbvertrag tun. Beide Dokumente ermöglichen, Wünsche und Vorgaben klar festzuhalten – auch über die Pflichtteile hinaus.
Mögliche Inhalte sind beispielsweise:
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Zuwendungen an geliebte Menschen, die nicht erbberechtigt sind
(z. B. Lebenspartner:innen, Freunde, Patenkinder).
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Spezielle Vermächtnisse wie Schmuckstücke, Sammlungen, Geldbeträge oder Immobilien.
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Bedingte Verfügungen, etwa gekoppelt an eine Ausbildung oder
ein bestimmtes Alter.
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Regelungen über die Verteilung von Nachlässen bei Kindern aus verschiedenen Beziehungen.
Wichtig: Testament und Erbvertrag sollten klar und eindeutig formuliert sein, um spätere Konflikte zu vermeiden. Eine juristische Fachperson oder ein Notar kann dabei unterstützen.
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Das eigenhändige Testament:
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muss vollständig handschriftlich verfasst sein
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Datum und Unterschrift enthalten
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kann jederzeit geändert oder widerrufen werden
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kann freiwillig öffentlich beurkundet oder hinterlegt werden.
Falls jemand kein eigenhändiges Testament erstellen kann, gibt es auch das öffentliche oder das mündliche Testament.