top of page

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen und Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Zudem können Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten in Ihrem Sinn handelt.

 

Vorlagen bietet z. B. die FMH (Schweizerische Ärztegesellschaft). Eine Patientenverfügung muss datiert und unterschrieben sein und sollte regelmäßig überprüft werden. Bewahren Sie diese so auf, dass sie im Notfall schnell gefunden wird – zum Beispiel digital auf der Versichertenkarte oder bei einer Vertrauensperson.

 

Anordnungen für den Todesfall:

Neben Testament und Patientenverfügung können weitere Hinweise für die Angehörigen hilfreich sein:

 

  • Angaben zu Versicherungen, Bankkonten, Abonnements und digitalen Profilen

  • Passwörter und Zugangsdaten

  • persönliche Wünsche für die Bestattung

 

Diese Anordnungen erleichtern den Hinterbliebenen viele organisatorische Aufgaben.

 

Dokumente sicher aufbewahren – aber zugänglich halten Informieren Sie Ihre Angehörigen, wo Ihre Dokumente zu finden sind. Bewahren Sie diese sicher, aber nicht zu „gut“ verschlossen auf – sonst können sie im Ernstfall nicht rechtzeitig genutzt werden. Ein Testament darf beispielsweise nicht im Bankschließfach für Wertgegenstände liegen. Empfehlenswert sind Notariate, Rechtsanwälte oder registrierte Stellen wie Zivilstandsämter.

bottom of page